Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 wurde der Bürgerzugang gemäß Artikel 5 eingeführt.
Der Bürgerzugang ist ein Recht, welches von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden kann. Die Anfrage kann jederzeit an den Verantwortlichen für die Transparenz unter folgende Adresse gestellt werden:
Rag. Thomas Mair
Bonifizierungskonsortium EISACKMÜNDUNG-GMUND
Alte Landstraße 1
39051 BRANZOLL
Tel. 0471/095900
e-mail: tom@bfkeg.it
Stellvertretung:
Rag. Thomas Gasser
Tel. 0471/095900
e-mail: thomas@bfkeg.it