Aktenzugang

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 wurde der Bürgerzugang gemäß Artikel 5 eingeführt.

Der Bürgerzugang ist ein Recht, welches von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden kann. Die Anfrage kann jederzeit an den Verantwortlichen für die Transparenz unter folgende Adresse gestellt werden:

Rag. Thomas Mair 

Bonifizierungskonsortium EISACKMÜNDUNG-GMUND
Alte Landstraße 1
39051 BRANZOLL
Tel.  0471/095900
e-mail:  tom@bfkeg.it

Stellvertretung:
Rag. Thomas Gasser
Tel. 0471/095900
e-mail:  thomas@bfkeg.it

 

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